Die gegenwärtigen Rahmenbedingungen und aktuellen Trends stellen die öffentlichen Gebietskörperschaften vor große Herausforderungen. Immer neue Anforderungen des Gesetzgebers oder der Rechtsprechung sind mit immer geringeren finanziellen, materiellen und personellen Ressourcen zu meistern.


Die KBS Kommunalberatung steht Ihnen als kompetenter Partner bei der Lösung von aktuellen und Zukunftsfragen zur Seite und bietet umfangreiche Dienstleistungen und lösungsorientierte Beratungsansätze auf Basis unserer langjährigen Expertise im öffentlichen Bereich an.

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Kommunale Finanzwirtschaft Einführung Doppik Strategieberatung Personal & Organisation

 

Aktuelle Themen

Kommunale Finanzen - Unser Angebot

Effizient, preiswert und schnell …   erstellen wir Gebühren- und Beitragskalkulationen, Globalberechnungen, Wirtschaftlichkeits- und Variantenuntersuchungen, Konzepte zur Haushaltskonsolidierung, Abwasserbeseitigungskonzepte und Anlagenachweise.   Diese betriebs- und finanzwirtschaftlichen Beratungsleistungen sind in unserem Geschäftsbereich „Kommunale Finanzen“ zusammengefasst. Wir bieten Ihnen eine umfassende Betreuung – besonderen ...

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Vermögensbewertung - Unser Angebot

Die konzeptionellen Grundlagen für die Einführung des Neuen Kommunalen Haushalts- und Rechnungswesens haben Ihre Mitarbeiter mit Weiterbildungen und Schulungen, der Erstellung von Richtlinien und Projektplanungen gelegt. In den folgenden Monaten steht die wohl umfangreichste Aufgabe der Doppik an – die ...

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Vermögensbewertung - Allgemein

Die Bewertung des kommunalen Vermögensbestandes richtet sich nach Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die kommunale Haushaltswirtschaft nach den Regeln der Doppik vom 8. Februar 2008 (SächsKomHVO-Doppik). Danach sind die Vermögensgegenstände in der Eröffnungsbilanz zu ihren Anschaffungs- und Herstellungskosten ...

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Schulungsangebot Leistungsorientierte Vergütung

Die Tarifparteien haben am 31. März 2008 einen Tarifabschluss vereinbart, der neben einer deutlichen Erhöhung des Grundeinkommens einer Verlängerung der Arbeitszeit den Vorrang gibt. Darüber hinaus bekennen sich beide Tarifparteien zur Weiterverfolgung des Leistungsentgelts, wenngleich eine monetäre Aufstockung zwar ...

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Keine einheitlichen Abwassergebühren in Baden-Württemberg

Die Einführung der gesplitteten Abwassergebühr ist nunmehr auch im Bundesland Baden-Württemberg zwingend notwendig. Dies hat der  2. Senat des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (VGH) in einem am 11.03.2010 verkündeten Urteil entschieden und damit der Klage eines Grundstückseigentümers (Kläger) gegen einen ...

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Software zur Berechnung leistungsorientierter Vergütung

Im Rahmen unserer Beratungsprojekte zur Einführung der leistungsorientierten Vergütung warregelmäßig die Frage zu beantworten, wie das System technisch umgesetzt werden soll. Nach intensiver Recherche sind wir auch für dieses Thema fündig ...

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Tarifeinigung im Öffentlichen Dienst: Ausbau des Leistungsentgelts

Die Tarifvertragsparteien des öffentlichen Dienstes bekennen sich in ihrem Tarifabschluss vom 27.02.2010 für Bund und Kommunen ausdrücklich zur leistungsorientierten Bezahlung und besiegelten im Einigungspapier den weiteren Ausbau des Leistungsentgelts im Sinne des § 18 ...

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Personalentwicklung im Zeichen des demographischen Wandels

Die McKinsey-Studie „Deutschland 2020“ prognostiziert den öffentlichen Verwaltungen ab 2011 einen zunehmenden Fachkräftemangel. Nachdem die vergangenen Jahre in vielen Kommunen häufig von Haushaltskonsolidierungen und damit einhergehendem Personalabbau gekennzeichnet waren, ist in den meisten Behörden und kommunalen Einrichtungen nun die (personelle) ...

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Bundesgerichtshof bestätigt Vorwurf des Preismissbrauchs bei Wasserlieferungen

Der Kartellsenat des Bundesgerichtshofs hat in einem heute verkündeten Beschluss eine Preissenkungsverfügung der Hessischen Landeskartellbehörde bestätigt, mit der diese den Wasserversorger der Stadt Wetzlar, die enwag Energie und Wassergesellschaft mbH (enwag), im Jahr 2007 verpflichtet hatte, die Wasserpreise um etwa ...

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Ersatz von Straßenentwässerungskosten gem. § 23 Abs. 5 Straßengesetz

Angesichts der immer knapper werdenden öffentlichen Mittel rückt die Konsolidierung öffentlicher Haushalte in den Mittelpunkt der öffentlichen Wahrnehmung. Die Inanspruchnahme des Straßenbaulastträgers nach dem § 23 Abs. 5 der länderspezifischen Straßengesetze wurde bisher vernachlässigt und war regelmäßig nicht ...

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